Boulevardgastronomie
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Am 28. September 2022 hat der Stadtrat Zürich die überarbeitete Fassung des «Leitfaden Boulevardgastronomie» verabschiedet. Bei der Überarbeitung konnte Gastro Stadt Zürich mitwirken. Auch wenn nicht alle unsere Wünsche berücksichtigt werden konnten, sind wir mit dem Resultat sehr zufrieden.
Der Leitfaden enthält folgende wesentlichen Änderungen:- Die Anzahl der Aussenplätze darf die Anzahl der Sitzplätze im Innenbereich neu überschreiten.
- Eine situative Ausweitung der Nutzfläche vor der Nachbarsfassade oder in Begegnungszonen ist neu möglich.
- Der Mindestabstand zu Bäumen wird reduziert.
- Auf Plätzen dürfen Gastronomiebetriebe die Fläche nutzen, solange wesentliche Teile der Öffentlichkeit weiterhin zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen.
- Die Sommersaison wird vom 1. März bis zum 2. November verlängert.
- Grosse Pflanztröge sind erlaubt.
Die bereits angekündigte Wegleitung liegt nun vor und dient euch als Hilfestellung zur Erarbeitung der Baubewilligung für die Nutzung von öffentlichem Boulevard